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VG Düsseldorf, 12.05.2017 - 19 L 2181/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - 12 B 1109/13
Begrenzung der Anzahl der durch zwei Kindertagespfleger gemeinsam zu betreuenden …
Auszug aus VG Düsseldorf, 12.05.2017 - 19 L 2181/17
Das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die zu erwartenden Nachteile für die Antragstellerin unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2013 - 12 B 1109/13 -.Soweit für die Antragstellerin nicht genügend andere Einkünfte vorhanden sein sollten, greift zur Not auch die Sozialhilfe nach dem SGB XII bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2013 - 12 B 1109/13 -.
- VG Stuttgart, 05.11.2014 - 7 K 459/13
Tagespflegeperson; Betreiben einer Großtagespflegestelle mit angestellten …
Auszug aus VG Düsseldorf, 12.05.2017 - 19 L 2181/17
Weder eine angestellte noch eine scheinselbständige Tätigkeit in einer Großtagespflege lässt sich aufgrund des damit verbundenen Weisungsrechts vereinbaren, so auch VG Stuttgart, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 459/13 - vgl. auch VG Düsseldorf , Beschluss vom 2. Februar 2015 - 19 L 50/15 -. - VG Düsseldorf, 02.02.2015 - 19 L 50/15
Rechtswidrigkeit eines Widerrufs der Erlaubnis zur Kindertagesbetreuung
Auszug aus VG Düsseldorf, 12.05.2017 - 19 L 2181/17
Weder eine angestellte noch eine scheinselbständige Tätigkeit in einer Großtagespflege lässt sich aufgrund des damit verbundenen Weisungsrechts vereinbaren, so auch VG Stuttgart, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 459/13 - vgl. auch VG Düsseldorf , Beschluss vom 2. Februar 2015 - 19 L 50/15 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 B 1448/13
Zuschuss zu den Betreuungskosten der Kindertagespflege i.R.d. Tätigkeit einer …
Auszug aus VG Düsseldorf, 12.05.2017 - 19 L 2181/17
Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache kann daher im Einzelfall nur überwunden werden, wenn durch das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen würden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 12 B 1448/13 - m.w.N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1499/22
Nutzungsänderung; Großtagespflege; Sachbescheidungsinteresse; Barrierefreiheit; …
vgl. zur Abgrenzung: OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2022 - 12 B 1301/21 -, juris Rn. 12 ff., m. w. N.; VG Hannover, Urteil vom 14. März 2023 - 3 A 1393/23 -, juris Rn. 83 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2017 - 19 L 2181/17 -, juris Rn. 17 ff., jeweils m. w. N.; Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen, 14. Auflage, Stand 15. März 2023, S. 45, https://www.kita.nrw.de/system/files/media/document/file/handreichung-kindertagespflege-in-nordrhein-westfalen-fassung-15.04.2023.pdf (Abruf am 9. November 2023).